Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.06.2016 wurde der (außerordentlichen) Revision der Beschuldigten Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Zum Verwaltungsverfahren:
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 30. November 2015 wurde dem Revisionswerber Folgendes angelastet: