Aus den verschiedensten Gründen kann es geschehen, dass Ihre Schulden Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, sei es aufgrund ehemals unternehmerischer Tätigkeit, sei es aufgrund privater Fehlplanungen.
Um es auch Privatpersonen zu ermöglichen, durch Bezahlung nur eines Teils Ihrer Schulden noch einmal neu zu beginnen wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit des Schuldenregulierungsverfahrens (der sogenannte „Privatkonkurs“) geschaffen.
Dem Schuldner stehen mehrere Wege offen, mit seinen Gläubigern eine Reduktion seiner Verbindlichkeiten zu vereinbaren:
- Vereinbarungen von Raten- und Abschlagszahlungen
- Außergerichtlicher Ausgleich
- Gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren (sogenannter “Privatkonkurs“)
Wir vertreten Sie in sämtlichen Verfahrensabschnitten, übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern und berechnen Ihnen die von Ihnen zu leistenden Zahlungen.
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