Strafrecht & Strafvollzugsrecht

Nicht selten gehen Strafverfahren mit einer beträchtlichen emotionalen und psychischen Belastung sowohl für Opfer als auch für Beschuldigte bzw. Angeklagte einher.

Umso wichtiger ist dabei eine engagierte und kompetente rechtsanwaltliche Vertretung.

Wir sind daher stolz auch über eine umfangreiche Kompetenz und Erfahrung im Strafverfahren, sei es als Opfer- bzw. Privatbeteiligtenvertreter samt anschließender Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, sei es bei der gerichtlichen Verteidigung, zu verfügen.

Nicht zuletzt gilt es dabei aufgrund des Strafprozessreformgesetzes, welches am 01.01.2010 in Kraft trat, zahlreiche Neuerungen betreffend der Rechte von Opfern und Beschuldigten zu berücksichtigen, wobei nunmehr die Leitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens dem Staatsanwalt in Kooperation mit der Kriminalpolizei obliegt.

Gerne übernehmen wir daher Ihre Vertretung sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, insbesondere auch bei (kriminal)polizeilichen Einvernahmen ebenso wie vor dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, als auch im strafrechtlichen Hauptverfahren.