Zivilrecht

Selbstverständlich gehört auch das allgemeine Zivilrecht zu unseren hauptsächlichen Tätigkeitsbereichen.

(Nicht nur) aufgrund unserer nunmehr bereits seit Jahren bestehenden erfolgreichen Vertretung einer der größten Autohandelsgruppen in Österreich verfügen wir über eine umfangreiche Kompetenz und Fachwissen betreffend Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz im Kfz-Bereich.

Oftmals sind vor allem Verkehrsunfälle mit nicht unbeträchtlichen Sach- und auch Personenschäden verbunden. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, wobei insbesondere bei Verkehrsunfällen Ihnen zustehendes Schmerzengeld, Ersatz der Reparaturkosten, Verdienstentgang usw.  vom Unfallgegner, dem Fahrzeughalter und  dem Haftpflichtversicherer einzufordern sind.

Aber auch etwa bei Baumängeln oder im Rahmen der Gewährleistung sowie allgemein im Falle vertraglicher Nichterfüllung machen wir für Sie jegliche vertragliche Schadenersatzansprüche geltend.

Wir beraten Sie aber auch gerne in sämtlichen anderen Garantie- und Gewährleistungsfällen.